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Satzung

§ 1 Name, Sitz
Der Verein trägt den Namen Angel- und Seetouristik e.V.
Er ist im Vereinsregister eingetragen.
Sitz des Vereins ist Rostock - Warnemünde

§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist es eine maritime Freizeitgestaltung für alle Schichten der Bevölkerung zu ermöglichen. Unter fachkundiger Anleitung wird allen Interessierten die Gelegenheit gegeben, auf geeigneten Fischkuttern theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten der Seefahrt, Fischerei und Umwelt zu erwerben und anzuwenden.

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Vereinsziele ideell, materiell oder finanziell unterstützen will. Mitgliedsformen sind:
  1. ordentliche Mitglieder
  2. Ehrenmitglieder
  3. Fördermitglieder
Die Aufnahme ordentlicher Mitglieder ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige Antragsteller haben die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nachzuweisen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

Förder- und Ehrenmitglieder werden nach deren Zustimmung in die Liste der Mitglieder aufgenommen. Als Förder- und Ehrenmitglieder sind solche Personen zu werben, welche sich durch inhaltliche oder sonstige Beiträge für den Verein verdient gemacht haben. Förder- und Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen freizustellen.

Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft ordentlicher Mitglieder endet durch Ableben, erklärten Austritt des Mitglieds, Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Person oder Ausschluß durch den Vorstand.
Der Ausschluß durch den Vorstand kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
Ein Förder- oder Ehrenmitglied kann durch einfache Erklärung seine Mitgliedschaft beenden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Geld- oder Sachleistungen nicht erstattet.

§ 4 Mitgliedsbeiträge
Ordentliche Mitglieder des Vereins haben jährlich Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die Höhe des Beitrages staffelt sich wie folgt:
  1. Kinder bis 10 Jahre: Beitragsfrei
  2. Schüler ab 10 Jahre und Ermäßigungsberechtigte: 20,- €
  3. natürliche Personen: 60,- €
  4. juristische Personen: 150,- €

§ 5 Vorstand
Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Der Vorstand besteht aus:
- 1. Vorsitzender
- stellvertretender Vorsitzender
- Schatzmeister

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

§ 6 Mitgliederversammlungen
Jede ordentlich einberufene Mitgliedsversammlung ist beschlußfähig.
Sie wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt auf einfachen Brief, unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Sie ist zwei Wochen vor der Mitgliedsversammlung abzusenden, wobei zur Wahrung der Frist das Datum der Aufgabe bei der Post maßgebend ist.

Der Mitgliederversammlung obliegen besonders:
- die Wahl des Vorstandes
- die Bestätigung des Geschäftsberichtes und die Entlastung des Vorstandes
- die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages für ordentliche Mitglieder
- die Verabschiedung des Haushaltplanes
- Satzungsänderungen

Beschlüsse werden mit einfacher Mehreit der anwesenden Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, welche vom Versammlungsleiter und einem Mitglied zu unterzeichnen ist.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn diese von mindestens einem Viertel der Mitglieder oder vom Vorstand beantragt wird.

§ 7 Geschäftsführung
Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer einsetzen. Der Geschäftsführer handelt gemäß den Vorgaben des Vorstandes und ist diesem Rechenschaft schuldig. Der Vorstand bestellt den Geschäftsführer und erforderliche Mitarbeiter.

Rostock, den 05. April 2002
 
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